
Die Bundesbesoldungsordnung A (BBesO A) enthält die Besoldungsgruppen A 2 (ehemals auch A1) bis A 16 der Beamten in Deutschland. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder entsprechenden Regelungen der Länder, soweit die betroffenen Beamten im Dienst des Landes oder einer juristischen Person nach Landesrecht stehen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Besoldungsordnung_A
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